© Uber Images / shutterstock.com

Heimarbeit: Was steckt hinter dieser Erwerbstätigkeit?

Anastasia Johlen am 11.03.2022
ca. 1544 Worte
ungefähre Lesezeit 5 Minuten 36 Sekunden
Heimarbeit: Was steckt hinter dieser Erwerbstätigkeit?
© DimaBerlin | shutterstock.com
Inhalt:
  1. Definition Heimarbeit: Was genau ist das?
  2. Heimarbeit als Nebenjob
    1. Heimarbeit laut Arbeitsrecht
  3. Wichtigsten Regelungen im Heimarbeitsgesetz
    1. Kündigung und Kündigungsschutz für Heimarbeit
    2. Wer fällt unter das Heimarbeitsgesetz?
  4.  
  5. Beschäftigungsverhältnisse in der Heimarbeit
    1. Selbstständige Heimarbeit und Hausgewerbetreibende
    2. Unselbstständige Heimarbeit
  6. Steuern und Versicherungen im Heimarbeitsjob
  7. Unterschied Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit
    1. Definition Homeoffice
    2. Definition mobiles Arbeiten
    3. Definition Telearbeit
    4. Pflichten des Arbeitgebers bei Telearbeit und mobiler Arbeit
  8. Pflichten des Arbeitgebers bei Heimarbeit

Der Trend geht immer stärker zur Heimarbeit, ob als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Von Zuhause arbeiten hat einige Vorteile und ermöglicht ein flexibleres Arbeiten. Doch welches Arbeitsrecht gilt für Heimarbeit? Welche Arten der Heimarbeit gibt es? Erfahren Sie in diesem Artikel alle rechtlichen und wichtigen Grundlagen rund um die Heimarbeit.

Definition Heimarbeit: Was genau ist das?

Heimarbeit ist mehr als Arbeit von Zuhause: Es ist zwar häufig der Fall, dass die Heimarbeit von zu Hause aus stattfindet, das muss aber nicht zwangsläufig sein, wenn es sich tatsächlich um das Arbeitsverhältnis Heimarbeit handelt.

Der Arbeitsplatz bei Heimarbeit kann selbst gewählt werden und der Arbeitgeber stellt die Arbeitsmittel zur Verfügung und hat Anspruch auf das fertige Produkt beziehungsweise Arbeitsergebnis.

Heimarbeit als Nebenjob

Heimarbeit kann bequem von Zuhause erledigt werden, weshalb viele eine Heimarbeit-Tätigkeit nebenbei annehmen. Häufig wird Heimarbeit in Form eines Minijobs als Nebentätigkeit ausgeübt, um das Einkommen aufzubessern. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie Interessenkonflikte mit Ihrer Haupttätigkeit vermeiden. Belastet der Nebenjob Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit zu sehr, kann es für Sie zu dienstrechtlichen Konsequenzen kommen.

In einigen Arbeits- oder Tarifverträgen gibt es sogar Klauseln, die es Ihnen verbieten einen Nebenjob auszuüben. Deshalb sollten Sie vorab Ihren Vertrag genauestens lesen.

Heimarbeit laut Arbeitsrecht

Laut dem Arbeitsrecht werden berufliche Tätigkeiten als Heimarbeit bezeichnet, wenn diese im eigenen Heim oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte stattfinden.

Grundsätzlich muss zwischen selbstständiger und nicht selbstständiger Heimarbeit unterschieden werden. Bei der nicht selbstständigen Heimarbeit handelt es sich um eine Form der nicht selbstständigen Erwerbsarbeit, so befindet sich der Mitarbeiter regulär in einem normalen Arbeitsverhältnis.

Jedoch gelten Heimarbeiter nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne, da sie nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen und nicht in den Betrieb eingegliedert sind.

Wichtigsten Regelungen im Heimarbeitsgesetz

Bereits 1911 wurde das Heimarbeitsgesetzt (HAG) erlassen. Es war das erste Gesetz, welches für den Arbeitsschutz der Heimarbeiter sorgte. In diesem Gesetz stehen Regelungen und Vorschriften rund um Gesundheitsschutz sowie Betriebs- und Gefahrenschutz in Heimarbeit. Natürlich wurde das Gesetz im Laufe der Jahre aktualisiert und angepasst.

Es gibt ein gesondertes Heimarbeitsgesetz, da viele der regulären Arbeitsschutzgesetze aufgrund der ortsunabhängig nicht greifen können.

Kündigung und Kündigungsschutz für Heimarbeit

Klassische Arbeitnehmer befinden sich nach sechs Monaten Beschäftigung auf der sicheren Seite und das Kündigungsschutzgesetz greift. Ab diesem Zeitpunkt braucht der Arbeitgeber einen triftigen Grund, um seinen Mitarbeiter zu entlassen, außerdem müssen Fristen eingehalten werden. Für eine rechtmäßige Kündigung muss mindestens ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund vorliegen.

Sind Sie in Heimarbeit angestellt, gelten für Sie die Bestimmungen im Heimarbeitsgesetz. Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber brauchen keinen gerechtfertigten Grund, um Sie zu kündigen oder die Zusammenarbeit zu beenden. Während der ersten 28 Tage können Arbeitgeber und Heimarbeiter mit einem Tag Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis jederzeit beenden. Haben Sie als Heimarbeit einen Hauptarbeitgeber und üben die Heimarbeit in Nebentätigkeit aus, verlängert sich die Kündigungsfrist um vier Wochen.

Heimarbeiter und Arbeitgeber müssen also auch die Kündigungsfristen beachtet und durch den Arbeitgeber muss eine Entgeltsicherung während der Kündigungsfrist gewährleistet werden. Der letzte Punkt ist besonders wichtig, da Heimarbeiter in der Regel nach Leistung bezahlt werden.

Im Paragraf 29 Abs. 7 des Heimarbeitsgesetzes ist geregelt, dass nach einer Entlassung dem Heimarbeiter mindestens das bisherige durchschnittliche Entgelt der vergangenen sechs Monate zusteht.

Wer fällt unter das Heimarbeitsgesetz?

Als Heimarbeiter gelten Personengruppen, die ihre Erwerbstätigkeit von zu Hause ausüben oder an einem selbstgewählten Arbeitsplatz.

Arbeitgeber für Heimarbeiter sind häufig öffentlich-rechtliche Körperschaften, gewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Jobs im Bereich der Heimarbeit, einige können auch von ungelernten Arbeitnehmern durchgeführt werden. Es gibt aber auch Heimarbeitsjobs, für die Sie gewisse Qualifikationen benötigen, dementsprechend ist die Bezahlung auch besser. Beliebt sind Tätigkeiten in Form von Minijobs, welche zum Beispiel flexible neben dem Hauptberuf getätigt werden.

Manchmal ist nicht unbedingt Fachwissen gefragt, aber es werden bestimmte Talente und Fähigkeiten gesucht. Gehen Sie zum Beispiel einer Verkaufstätigkeit nach, sollten Sie auch ein Verkaufsgespräch führen können. Einige Berufe eigenen sich besonders gut für die Heimarbeit, sogar handwerkliche und kreative Tätigkeiten können in Form einer Heimarbeit stattfinden.

Hausgewerbetreibende sind nach Paragraf 2 Abs. 2 HAG folgendermaßen definiert:

 

Hausgewerbetreibender im Sinne dieses Gesetzes ist, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften (Absatz 6) oder Heimarbeitern (Absatz 1) im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt. Beschafft der Hausgewerbetreibende die Roh- und Hilfsstoffe selbst oder arbeitet er vorübergehend unmittelbar für den Absatzmarkt, so wird hierdurch seine Eigenschaft als Hausgewerbetreibender nicht beeinträchtigt.

 

Beschäftigungsverhältnisse in der Heimarbeit

Generell zählen Personengruppen zu Heimarbeitern, die alleine oder mit Familienangehörigen erwerbstätig arbeiten und dabei im Auftrag von Zwischenmeistern oder Gewerbebetreibenden handeln.

In diesem Zusammenhang trägt die Heimarbeit erheblich zum Lebensunterhalt der Arbeitnehmer bei, muss aber nicht so hoch sein, dass Sie damit Ihren Lebensunterhalt vollständig bestreiten.

Am wichtigsten ist die Unterscheidung zwischen selbstständiger und nicht selbstständiger Heimarbeit.

Selbstständige Heimarbeit und Hausgewerbetreibende

Als selbstständiger Heimarbeiter nehmen Sie Aufträge direkt von Kunden an und erstellen Rechnungen für Ihre Leistung. Gibt es keine festen Bestellungen oder Aufträge, spricht man von einem Hausgewerbetreibenden.

Diese Form der selbstständigen Heimarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Produkte oder Dienstleistungen eigenständig angeboten werden, ohne Auftraggeber. Sie bieten also eine bestimmte Produktpalette oder Dienstleistung an und Kunden können diese käuflich erwerben.

Unselbstständige Heimarbeit

Als unselbstständiger Heimarbeitet befinden Sie sich in einem regulären Arbeitsverhältnis und brauchen, keine Rechnungen zu schreiben. Zwar kann Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Vorschriften und Vorgaben in Bezug auf Zeiteinteilung und Arbeitsort machen, jedoch besitzt er die Rechte an Ihren Arbeitserzeugnissen. Sie erbringen also die Leistungen für Ihren Arbeitgeber und nicht für eine Kundschaft oder andere Auftraggeber. Ihr Arbeitgeber ist Ihr einziger Auftraggeber.

Unselbstständige Heimarbeiter sind genauso sozialversicherungspflichtig, wie andere Arbeitnehmer.

Steuern und Versicherungen im Heimarbeitsjob

Ob Sie Steuern zahlen müssen und welche Versicherungspflichten Sie erfüllen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Viele Heimarbeiten sind Nebentätigkeiten und laufen auf 450-Euro-Basis.

  • Verdienen Sie maximal 450 Euro gilt es als Minijob, Sie brauchen keine Steuern zahlen.
  • Selbstständige müssen sich selbst versichern.
  • Nicht selbstständige Heimarbeiter sind sozialversicherungspflichtig.

Unterschied Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit

Häufig werden die Begriffe Homeoffice, mobiles Arbeit und Telearbeit synonym benutzt, doch rechtlich gibt es einige Unterschiede. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist dasselbe gemeint: flexibles Arbeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte.

Doch für Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ist es wichtig, dass Sie die Unterschiede kennen. Auch rechtlich gesehen und im Hinblick auf Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ist eine Unterscheidung wichtig.

Definition Homeoffice

Im Gegensatz zur Tele- und Heimarbeit gibt es für Homeoffice noch keine verbindlich festgelegte Definition. Grundsätzlich handelt es sich beim Homeoffice, um eine Tätigkeitsausübung von zu Hause, die dauerhaft oder zeitlich begrenzt stattfinden kann.

Oft stellt sich die Frage, ob Homeoffice wirklich nur vom eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause oder auch im Café um die Ecke ausgeübt werden darf. Auch dort unterscheiden sich die Vorgehensweisen und Handhabungen.

Im Prinzip zählt Homeoffice auch zu der Arbeitsform des mobilen Arbeitens. Je nachdem wie Sie die Arbeit im Homeoffice mit Ihrem Arbeitgeber definieren und festlegen, findet das Arbeiten unabhängig von einem festen Ort der Erbringung statt. Oftmals sprechen Arbeitnehmer von Homeoffice, wenn Sie regulär in einem Betrieb eingestellt sind und die Möglichkeit haben von Zuhause zu arbeiten. 70 Prozent der Beschäftigten wünschen sich diese flexible Arbeitsweise, um Wegzeiten zu sparen und Beruf und Privatleben besser vereinen zu können.

Definition mobiles Arbeiten

Beim mobilen Arbeiten ist der Angestellte außerhalb des Arbeitsplatzes im Betrieb tätig. Diese Arbeitsweise ist nicht vertraglich festgelegt.

Im klassischen Sinne bezeichnet mobiles Arbeiten die Tätigkeit von Arbeitnehmern im Außendienst oder mit einem grundsätzlichen mobilen Arbeitsplatz wie etwa Zugführer oder Lkw-Fahrer.

Mittlerweile wird der Begriff des mobilen Arbeitens immer häufiger für das flexible Arbeiten im Homeoffice genutzt. Im Unterschied zur Telearbeit hat der Gesetzgeber beim gelegentlichen Arbeiten im Homeoffice weniger strenge Vorgaben und Ansprüche. Sie sind als Arbeitnehmer für Ihre Einrichtung des Arbeitsplatzes selbst verantwortlich.

Definition Telearbeit

Bei der Telearbeit handelt sich um Bildschirmarbeitsplätze, die von Ihrem Arbeitgeber in Ihren Räumen eingerichtet werden, oftmals inklusive Büroausstattung, also Schreibtisch und Bürostuhl. Es sind also fest eingerichtete Bildschirmplätze in Ihrem Privatbereich. Telearbeit ist im Arbeitsvertrag geregelt und eine feste wöchentliche Arbeitszeit und Dauer dieser Arbeitsweise ist festgelegt.

Telearbeit ist eine Sonderform der Heimarbeit und die Telearbeiter haben einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Betrieb.

Pflichten des Arbeitgebers bei Telearbeit und mobiler Arbeit

Arbeitgeber müssen die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter auch im Blick haben, wenn diese in den eigenen vier Wänden arbeiten. Im Homeoffice müssen Arbeitgeber die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes gewährleisten, die Gefährdungsbeurteilung durchführen und das Arbeitszeitgesetz beachten. Die Arbeitsstättenverordnung gilt hingegen nur für Telearbeit und nicht für mobiles Arbeiten.

Pflichten des Arbeitgebers bei Heimarbeit

Arbeiten Sie in Heimarbeit, muss Ihr Arbeitgeber ebenfalls Pflichten einhalten und für Ihren Schutz und Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Ebenfalls ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen notwendige Arbeitsmittel und Rohstoffe, zur Verfügung zu stellen.

Die Gefahrenbeurteilung muss auch in Heimarbeit stattfinden, sodass Ihr Arbeitgeber Sie über mögliche Gefahren für Ihre Gesundheit oder eventuelle Verletzungsrisiken aufklären muss. Für Heimarbeiter gilt jedoch nur ein begrenzter Arbeitsschutz.

Pflichten des Arbeitgebers für Heimarbeiter im Überblick

  • Arbeitgeber unterliegen einer Meldepflicht von Heimarbeitern
  • Fürsorgepflicht
  • Mutterschutz
  • Kündigungsschutz
  • Gefahren- und Arbeitsschutz

Wie Sie sehen, unterscheidet sich die Tätigkeit als Heimarbeiter von gewöhnlicher mobiler Arbeit im Homeoffice. Außerdem müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Aspekte und Pflichten beachten. Heimarbeit ermöglicht es, sich flexibel neben der Haupttätigkeit Geld hinzuzuverdienen.