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Die 603-Euro-Grenze 2026: Alles, was Sie zum neuen Minijob-Limit wissen müssen

Alex Richard Greenhouse am 12.03.2026
ca. 873 Worte
ungefähre Lesezeit 3 Minuten 10 Sekunden
Mehr Geld im Minijob 2026: Was das für Arbeitsstunden, Steuern & Versicherung bedeutet
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Inhalt:
  1. Wie viele Stunden pro Monat darf ich im Minijob arbeiten?
  2. Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze von 603 Euro überschreite?
  3. Muss ich für einen Minijob Steuern zahlen?
  4. Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?
  5. Mehrere Minijobs gleichzeitig: Ist das erlaubt?
  6. Fazit: Was die 603-Euro-Grenze im Minijob für Sie bedeutet
    1. Checkliste Minijob 2026: Das müssen Sie wissen

Mehr verdienen, ohne direkt voll sozialversicherungspflichtig zu sein: Für viele Menschen ist genau das der große Vorteil eines Minijobs. Seit Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze jedoch nicht mehr bei 556 Euro, sondern bei 603 Euro. Die Grenze ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Damit bleibt sichergestellt, dass Minijobber weiterhin etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne ihren Status zu verlieren. Zum 1. Januar 2026 ist der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen – daraus ergibt sich automatisch das neue 603-Euro-Limit.

Doch was bedeutet das konkret für den Alltag? In diesem Artikel erfahren Sie kompakt, was sich geändert hat und worauf Sie bei Arbeitszeit, Steuern und mehreren Jobs achten sollten.

Wie viele Stunden pro Monat darf ich im Minijob arbeiten?

Die entscheidende Größe im Minijob ist nicht nur das Geld, sondern auch die Arbeitszeit. Da die Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro pro Monat liegt und der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde beträgt, können Sie ungefähr 43 Stunden pro Monat arbeiten.

Die Berechnung erfolgt ganz einfach über folgende Formel:

Arbeitsstunden pro Monat = Maximalverdienst ÷ Stundenlohn

Für 2026 bedeutet das: 603 Euro ÷ 13,90 Euro/Stunde ≈ 43 Stunden pro Monat. Rechnet man das auf eine typische Arbeitswoche um, sind das etwa 10 Stunden pro Woche.

Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze von 603 Euro überschreite?

Keine Sorge, ein einmaliges Überschreiten der 603-Euro-Grenze ist in der Regel kein Problem. Entscheidend ist, dass die Grenze nicht dauerhaft überschritten wird.
Neben der monatlichen Grenze gibt es nämlich auch eine jährliche Obergrenze. Minijobber dürfen bis zu 7.236 Euro pro Jahr verdienen, ohne ihren Status als geringfügig Beschäftigte zu verlieren. Wird diese Summe überschritten, passiert Folgendes:

  • Aus dem Minijob wird ein Midi-Job.
  • Der Job wird sozialversicherungspflichtig . Das bedeutet, Sie müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.
  • Zusätzlich kann eine steuerliche Belastung entstehen, je nach Steuerklasse und Einkommen.

Muss ich für einen Minijob Steuern zahlen?

Für die meisten Minijobber gilt: Nein, Steuern fallen in der Regel nicht an. Minijobs werden vom Arbeitgeber meist pauschal versteuert. Er zahlt eine Pauschalsteuer von 2 %, die bereits alle Abgaben abdeckt. Für Sie bedeutet das: keine Steuererklärung und kein bürokratischer Aufwand.

Nur in seltenen Fällen ist ein Minijob nicht mehr steuerfrei:

  • Wenn Sie mehrere Minijobs gleichzeitig haben, die zusammengerechnet über die Grenze kommen. (Aus Minijob wird dann ein Midijob)
  • Oder wenn Ihr Minijob individuell nach Ihrem persönlichen Steuersatz abgerechnet wird.

Brauche ich eine Krankenversicherung?

Ja, in Deutschland besteht für alle Personen mit Wohnsitz eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wichtig Für Sie zu wissen ist, dass Sie nicht automatisch über den Minijob krankenversichert sind. Der Job allein bietet also keinen eigenen Versicherungsschutz. 

In vielen Fällen sind Sie trotzdem abgesichert, zum Beispiel über:

  • Familienversicherung bei den Eltern oder dem Ehepartner
  • Hauptjob, falls Sie den Minijob nebenberuflich ausüben
  • Studenten- oder Rentenversicherung

Falls keiner dieser Fälle zutrifft, müssen Sie sich selbst freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Nur so erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht und sind im Krankheitsfall geschützt.

Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?

Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Verdienst einen  Anteil von 3,6 % in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 15 % pauschal – für Sie als Arbeitnehmer ist das also ein überschaubarer Betrag.

Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich

Sie können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu füllen Sie ein Formular bei der Deutschen Rentenversicherung aus. Der Antrag gilt dann in der Regel für das laufende Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber wird darüber informiert. Eine Befreiung direkt über den Arbeitsvertrag ist nicht möglich, der offizielle Antrag ist zwingend erforderlich. Prüfen Sie vorab, ob eine Befreiung Nachteile für Ihre spätere Rente haben könnte. Manchmal lohnt es sich, die 3,6 % zu investieren und dadurch Rentenpunkte zu sammeln.

Wann lohnt sich eine Befreiung?

  • Lohnt sich eher nicht, wenn Sie langfristig Rentenansprüche aufbauen oder später von Reha- und Rentenleistungen profitieren möchten.
  • Ist sinnvoll, wenn Sie bereits eine Hauptbeschäftigung haben, dort voll einzahlen und der Minijob nur ein kleines Zusatzeinkommen darstellt.

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Ist das erlaubt?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings gilt die Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat für alle Minijobs zusammen.
Das bedeutet: Auch wenn Sie zwei oder mehr Minijobs haben, dürfen Sie diese Grenze in der Summe nicht überschreiten. Wenn doch, entfällt Ihr Status als Minijobber und Sie werden sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt werden.

Fazit: Was die 603-Euro-Grenze im Minijob für Sie bedeutet

Die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ist eine direkte Folge des gestiegenen Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit reagieren Gesetzgeber und Arbeitgeber auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Minijobber können weiterhin flexibel arbeiten und etwas mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Checkliste Minijob 2026: Das müssen Sie wissen

  • Monatliche Verdienstgrenze: 603 Euro
     
  • Jahresverdienstgrenze: 7.236 Euro
     
  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
     
  • Arbeitszeit: ca. 10 Stunden pro Woche / ca. 43 Stunden pro Monat
     
  • Steuern: In der Regel pauschal vom Arbeitgeber abgeführt (2?%), für Arbeitnehmer meist steuerfrei
     
  • Krankenversicherung: Pflichtversicherung besteht; Absicherung meist über Familienversicherung, Hauptjob oder Studium/Rente
     
  • Rentenversicherung: Pflichtanteil 3,6?%; Befreiung möglich über Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Mehrere Minijobs: Gesamteinnahmen zählen; Grenze von 603 Euro nicht überschreiten
     
  • Überschreitung der Grenze: Einmalig unproblematisch; dauerhaft überschritten → Midi-Job, sozialversicherungspflichtig